Preisliste

 2024                                      07.01 - 11.02
 
11.02 - 24.03
03.11 - 22.12 

24.03 - 05.05
20.10 - 03.11

05.05 - 14.07
22.09 - 20.10
22.12 - 05.01.24
14.07 - 22.09 
           
Zimmer "Turm" € 300,00 € 395,00 € 525,00 € 600,00 € 670,00
A € 225,00 € 330,00 € 390,00 € 480,00 € 540,00
B und B/C € 255,00 € 365,00 € 435,00 € 540,00 € 610,00
C € 300,00 € 395,00 € 470,00 € 600,00 € 670,00
D € 300,00 € 410,00 € 505,00 € 590,00 € 665,00
Beatrice € 340,00 € 475,00 € 540,00 € 660,00 € 725,00
La Valletta € 255.00 € 365,00 € 435,00 € 540,00 € 610,00
1 Zimmerwohnung   € 255,00 € 310,00 € 390,00 € 470,00

 

DIE PREISE SIND PRO WOCHE UND PRO WOHNUNG

Die Kurtaxe für die Gemeinde ist Euro 1,50 pro Person/Tag.

Alle Appartements sind mit Bett- Bad- und Küchentücher ausgestattet für € 12,00 pro Person/Woche.

Im Preis enthalten

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Schwimmbadbenutzung und Fitnesraum
  • Parkplatz
  • Endreinigung

Extra

  • Heizung € 70 pro Woche für Wohnungen 30-35 qm. und € 100 pro Woche für Wohnungen 40-70 qm.
  • Frühstücks-buffet € 65,00 pro Person/Woche.
  • Abendessen-Menü € 95,00 pro Person/Woche.
  • Brave Hunde sind erlaubt, kein Zutritt ins Restaurant und Schwimmbadanlage € 22,00 pro Woche pro Hund.

Allgemeine Bedingungen

1. Buchung des Aufenthalts

  1. Die Reservierung kann schriftlich per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Die Reservierung kommt erst zustande, wenn von uns schriftlich oder in elektronischer Form der gewünschte Aufenthalt bestätigt worden ist. Fest gebucht ist erst, wenn die von uns geforderte Anzahlung des Gastes eingegangen ist. Telefonische Informationen über freie Zimmer oder Appartements sind unverbindlich.
     
  2. Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Gäste werden ausschließlich zur Abwicklung der gesetzlichen Bestimmungen und der Kundenbetreuung verwendet.

 


2. Zahlungsbedingungen

  1. Die Anzahlung für einen Aufenthalt bis 7 Tage im Hotel wird mit 3-tagessaetzen, bei längerem Aufenthalt mit 40 % des Zimmerpreises bemessen, die Restzahlung kann am Ende des Aufenthalts zusammen mit allen anderen Leistungen beglichen werden.
     
  2. Bei Anzahlung für ein Ferien-Appartement wird 50 % des Gesamtmietpreises berechnet, die Restzahlung kann am Anreisetag entrichtet werden. Alle anderen Spesen wie der Verzehr im Hotel werden bei Abreise bezahlt.

     

3. Leistungen

  1. Der Hotelier verpflichtet sich, das reservierte Zimmer, für das eine Anzahlung erfolgte, für den vorgesehenen Zeitraum bereitzustellen. Das Gleiche gilt für die gebuchten Ferien-Appartements.
     
  2. Frühstück oder Halbpension werden zu den in der Preisliste angegebenen Preisen angeboten. Die Benützung des Schwimmbades, Kinderspielplatzes und Parkplatzes ist frei.
     
  3. Eventuelle sonstige Angebote, wie Film- oder Lichbilder-Vortraege, Musik- oder Tanzveranstaltungen, je nach Ankündigungen. Die Informationen für angebotene Ausflüge über Reiseveranstalter beruhen ausschließlich auf deren Angaben.

4. Rücktrittskosten

  1. Im Art. 7 des „Reglement international de Hotellerie“ heißt es: „Der Gast, der auf den reservierten Aufenthalt verzichtet oder das Hotel vor dem vereinbarten Termin verlässt, ist verpflichtet, dem Hotelier, den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen, indem er ihm den Preis des Zimmers für die reservierte Periode bezahlt“.
     
  2. Anstelle dieser konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung kann das Hotel folgende Stornogebühren wählen:
    für Hotelzimmer: vom 30 bis 10 Tage vor Reisebeginn 40 %;
    vom 10 bis 3 Tage vor Reisebeginn 80 %;
    für Ferien-Appartements: bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
    bis 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
    bis 10 Tage vor Reisebeginn 80 %
    Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
     
  3. Verspätete Ankunft oder frühzeitige Abreise des reservierten Zeitraums wird in Rechnung gestellt. Wenn das Zimmer nicht bis 10.oo Uhr am vereinbarten Tage verlassen wird, verlängert sich automatisch der Aufenthalt um einen weiteren Tag.
    Wenn die stornierten Zimmer oder Appartements kurzfristig wieder vermietet werden können, wird das Hotel die Rücktrittsentschädigung um diesen Wert dem Gast reduzieren.

5. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden

  1. Wenn der Gast bei Ankunft das von ihm ordnungsgemäß reservierte Zimmer oder Appartement nicht vorfindet, kann er verlangen, dass ihm der Hotelier eine gleichartige Unterkunft beschafft und diese auf keinen Fall schlechter als die vereinbarte sein muss. Ein evtl. Differenzbetrag ist vom Hotelier zu bezahlen, welcher den Vertrag nicht erfüllt hat.
     
  2.  Bei Mängeln jeglicher Art wird der Hotelier nach Bekanntgabe versucht sein, diese so rasch wie möglich auszuschalten, wie es in seinen Kräften steht.

 

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